Nutzung der Gemeinschaftsfläche
Bis eine endgültige Entscheidung zur Nutzung der Gemeinschaftsfläche beschlossen ist, besteht die Möglichkeit, die Parkfläche zu nutzen.
Die Parkfläche ist begrenzt, darum ist rücksichtsvolles Verhalten notwendig.
Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des Parkplatzes kontaktieren Sie bitte den Vorstand.
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