Die Unterlagen sind sowohl für bauliche Maßnahmen zur Kenntnisnahme beim Verein als auch zur Genehmigung beim Bezirksverband jeweils in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Bestätigungsablauf für Anträge zu baulichen Maßnahmen in folgenden Schritten:
- Einreichung beim Vorstand
- Beschlussfassung durch den Vereinsvorstand mit Gegenzeichnung durch den Vereinsvorsitzenden bzw. Bauverantwortlichen
- Weitergabe an den Bezirksverband
- Prüfung der Unterlagen beim Bezirksverband
- Genehmigung der baulichen Maßnahme durch den Bezirksverband
- Schriftliche Information des Bezirksverbandes an den Unterpächter sowie Kopie an den Vereinsvorstand
- Beginn der baulichen Maßnahme